Unter einem amtlich beglaubigten Führungszeugnis ist ein wichtiges Dokument zu verstehen, welches die Einsicht in das Vorstrafen- und Verurteilungsregister einer Person, konkret eines Arbeitnehmers bzw. einer Arbeitnehmerin, ermöglicht. Das Zeugnis enthält somit alle Vorstrafen und Urteile, die gegen eine Person ausgesprochen wurden. Dabei wird das Führungszeugnis insbesondere bei Beginn eines (neuen) Berufes bzw. Jobs benötigt und ist dann dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin vorzulegen. Auch bei gewissen Praktika oder sonstigen Arbeitseinsätzen muss eine Person manchmal ein Führungszeugnis bestellen und vorzeigen.
Bei der Arbeit mit minderjährigen Personen, sprich mit Kindern und Jugendlichen, ist eine gesonderte Form des Zeugnisses, das sogenannte „erweiterte Führungszeugnis“, nötig und wichtig vorzulegen.
Ausgestellt wird das Zeugnis vom Bundesamt für Justiz.
Bestellung: einfach, online und unkompliziert
Das Zeugnis wurde bisher ausschließlich über die örtliche und zuständige Meldebehörde beantragt und ausgehändigt. Somit war der Besuch eines Notar oder einer amtlichen Behörde und somit das persönliche Erscheinen unumgänglich.
Heute kann das Zeugnis auch einfach online, über das Internet, beantragt und in Auftrag gegeben werden. Dabei hilft ein einfacher Online- Wegweiser bei der Beantragung. Dieser Wegweiser führt anhand einzelner Schritte durch die komplette Beantragung und gibt auch Auskunft darüber, welche persönliche Daten und Auskünfte zu tätigen und direkt anzugeben sind. Der Weg in die Behörde bleibt so erspart, die Beantragung erfolgt einfach von zu Hause aus und macht das Führungszeugnis bestellen so zu einer einfachen Angelegenheit.
Das Zeugnis erreicht die Auftraggeber dann auf dem Postweg.
Wer eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses haben möchte bzw. benötigt, muss diese dann von einer siegelführenden Behörde oder einem Notar erstellen lassen.